Technische Umsetzung

Die technische Umsetzung des Allgäuschnellwegs erfordert eine Vielzahl von Planungs- und Konstruktionsmaßnahmen. So werden unter anderem Brückenbauwerke, die Mittel- und Seitenstreifen sowie Anschlussstellen geplant und umgesetzt. Wie genau die Planungen aussehen und was konkret angedacht ist, veranschaulichen wir im Folgenden.

Der Querschnitt

Das Staatliche Bauamt Kempten plant den Allgäuschnellweg nach den in Deutschland gültigen Regelwerken. Die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (kurz RAA) wurden 2009 eingeführt und beschreiben die Planung und den Entwurf von Autobahnen und autobahn­ähnlichen Straßen. Mit Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen­ausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) am 31. Dezember 2016 wurden auch die Verbindungsfunktionsstufen (VFS) der Bundesfern­straßen in Deutschland neu festgesetzt. Für die B 12 zwischen Kempten und Buchloe wurde dabei die zweithöchste Verbindungs­funktionsstufe, die VFS 1 festgesetzt (höchste Verbindungs­funktionsstufe: VFS 0).

Auf Grundlage der Verbindungs­funktionsstufe ist für den 4-streifigen Ausbau der B 12 zwischen Kempten und Buchloe gemäß den einschlägigen Richtlinien der Regel­querschnitt RQ 28 vorzusehen.

Die B 12 weist heute einen einbahnigen Querschnitt mit zwei bzw. drei Fahrstreifen auf. Mit dem RQ 28 wird die B 12 von Kempten nach Buchloe durchgehend 4-streifig. Der RQ 28 besteht aus zwei Richtungs­fahrbahnen mit je 10,5 m Breite (inkl. Seitenstreifen), einem Mittel­streifen von 4 m und seitlichen Banketten von je 1,5 m. Um den Verkehrsfluss während der Bauzeit sicherzustellen, soll die zusätzliche Richtungs­fahrbahn, wenn möglich, neben die bestehende Trasse angebaut werden (Variante A).

Mittel- und Seitenstreifen

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Der Mittelstreifen

Der vier Meter breite Mittelstreifen beim RQ 28 dient der baulichen Trennung der Richtungs­fahrbahnen und der Unterbringung baulicher und verkehrs­technischer Einrichtungen. Die erforderlichen Fahrzeug-Rückhaltesysteme im Mittelstreifen sind zur Vermeidung von Durchbrüchen und damit verbundenen Gefährdungen Dritter auf der Gegenfahrbahn notwendig. Dazu sind zwei einseitig, getrennt voneinander wirkende Schutz­einrichtungen vorzusehen. Die Schutzeinrichtungen stehen jeweils in einem Abstand von mindestens 0,5 m vom inneren Fahrbahnrand und haben eine Breite von rund einem halben Meter, so dass zwischen den Schutzeinrichtungen noch ein Streifen von knapp zwei Metern verbleibt. Dieser Streifen bietet Raum, um bei einem Anprall die dynamischen Durch­biegungen bzw. Verformungen der Schutzeinrichtungen (Wirkungsbereich) aufzunehmen.
Ebenso dient der verbleibende Streifen zwischen den Schutzeinrichtungen der Unterbringung von Mittelpfeilern bei Überführungs­bauwerken, Pfosten von Verkehrszeichen­brücken bzw. Verkehrszeichen sowie Entwässerungs­schächten und -leitungen.

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Seitenstreifen

Die B 12 hat heute keine Seitenstreifen, sondern lediglich kleine Nothaltebuchten in regelmäßigen Abständen. Der RQ 28 sieht für den Allgäuschnellweg beidseitig einen Seitenstreifen vor. Dieser ist aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie des Betriebs­dienstes erforderlich. Fahrzeuge können in Zukunft im Pannenfall den Seitenstreifen benutzen und behindern so nicht mehr den fließenden Verkehr. Auch der Betriebsdienst kann für notwendige Instandhaltungs­maßnahmen auf den Seitenstreifen ausweichen und wird vom fließenden Verkehr nicht mehr gefährdet bzw. hält diesen auf. Die Seitenstreifen werden für Lastkraftwagen dimensioniert und sind 2,50 m breit.

Bauwerke

Entlang des Allgäuschnellwegs von Kempten nach Buchloe befinden sich heute 76 Brückenbauwerke. Im Zuge des Ausbaus sollen die vorhandenen Bauwerke mit einem zusätzlichen Bauwerk für die zweite Fahrbahn ergänzt werden. Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Ausbau einseitig erfolgt (s. Querschnitt) und wenn das Bauwerk bereits heute die notwendige Breite für eine Fahrbahn (nach RQ 28) besitzt. Ist dies nicht der Fall, werden die Bauwerke ersetzt. Auch die Bauwerke, welche schon heute nicht mehr den aktuellen Richtlinien entsprechen, und zum Beispiel eine zu geringe Durchfahrts­höhe aufweisen (< 4,50 m), werden erneuert. Die querenden Straßen sind heute oftmals hinsichtlich der gestiegenen Anforderung der heutigen Landwirtschaft zu klein.

Anschlussstellen

Die heute vorhandenen Anschlussstellen bleiben erhalten und werden an den neuen Querschnitt der Straße angepasst. Für die bessere Anbindung der umliegenden Gemeinden mit dem übergeordneten Straßennetz sind zudem neue Anschlussstellen geplant.

Im BA-1 (Kempten-Wildpoldsried) ist die neue Anschlusstelle Betzigau auf Höhe der OA 18 bei Betzigau bzw. Wildpoldsried vorgesehen.

Im BA-A (Geisenried-Altdorf) sind die neuen Anschluss­stellen Ruderatshofen* und Bertholdshofen* in der Diskussion. Diese sind jedoch im Kontext mit den bestehenden Anschluss­stellen Marktoberdorf West und Marktoberdorf Ost sowie dem derzeit im Bau befindlichen Tunnel Bertholdshofen im Zuge der Planung des BA-A zu prüfen.

Anschlussstellen

Parkplätze

Während die Planung des Ausbaus in 6 unabhängigen Bauabschnitten erfolgt, ist für die Parkplätze zunächst ein Gesamtkonzept für die 51 km lange Ausbaustrecke erforderlich. Derzeitig befinden sich entlang der Strecke von Kempten nach Buchloe an vier Standorten beidseitig kleine Parkplätze. Schon heute befinden sind diese an ihrer Kapazitäts­grenze.

An autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen wie dem künftigen Allgäuschnellweg, soll der Abstand von unbewirtschafteten Rastanlagen circa 25-30 km betragen. Der Plan ist daher im Zuge des Ausbaus die bestehenden Parkplätze aufzulassen und dafür an den Drittels­punkten der gesamten Ausbaustrecke jeweils beidseitig richtlinien­konforme PWC-Anlagen zu errichten. (Unter einer PWC-Anlage versteht man eine unbewirtschaftete Rastanlage mit einem WC-Gebäude.) Zur Ermittlung des Parkraumbedarfs entlang der Strecke Kempten-Buchloe sowie der Entwicklung eines Standortkonzepts sind nun spezielle Verkehrs­untersuchungen geplant.