Ergänzungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss im PA 6 (BA-D)
Nachdem die Regierung von Schwaben am 01. Juni 2022 den ersten Planfeststellungsbeschluss zum 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße erlassen hat, wurde die Unterlage 1 (Erläuterungsbericht) und die Unterlage 19.4.1 (UVP-Bericht) überarbeitet. Diese Unterlagen wurden in einem ergänzenden Verfahren im März 2024 ausgelegt. Nun hat die Regierung von Schwaben den Beschluss zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für diese beiden Unterlagen am 12.05.2025 erlassen.
Die Planfeststellung schließt alle für das Vorhaben erforderlichen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich –rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse mit ein. Über die erforderlichen wasserrechtlichen Gestattungen zur Gewässerbenutzung wird im Beschluss zudem gesondert entschieden. Eine Ausfertigung dieses Beschlusses kann nach Vereinbarung eines Termins mit der Regierung von Schwaben bei den betroffenen Gemeinden vom 06.06.2025 bis 20.06.2025 eingesehen werden.

Damit sind wir auf dem Weg zu den Ausbauzielen: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Steigerung der Leistungsfähigkeit der B 12 einen wesentlichen Schritt weiter.