Planfeststellungsbeschluss im Planungsabschnitt 6

15. Juni 2022
Die Regierung von Schwaben hat am 01. Juni 2022 den ersten Planfeststellungsbeschluss zum 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße erlassen. Dieser Beschluss stellt die „Baugenehmigung“ für den Teilabschnitt Untergermaringen-Buchloe dar. Die Planfeststellung schließt alle für das Vorhaben erforderlichen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich –rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse mit ein. Über die erforderlichen wasserrechtlichen Gestattungen zur Gewässerbenutzung wird im Beschluss zudem gesondert entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden nun vom 21. Juni 2022 bis 04. Juli 2022 bei den betroffenen Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden von den jeweiligen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.

Damit sind wir auf dem Weg zu den Ausbauzielen: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Steigerung der Leistungsfähigkeit der B 12 einen wesentlichen Schritt weiter.

Gegen den Beschluss kann aber innerhalb eines Monats nach dem letzten Tag der Auslegung noch Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erhoben werden.
Weitere Infos und Details zum Planfeststellungsbeschluss erhalten Sie unter: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/service/planfeststellung/index.html